AGB für Geschäftskunden
zur Nutzung der Plattform „IVT QR Manager"
Stand: 23.05.2026 · Version: 1.0
Anbieter und Vertragspartner
IVT – InformationsVerwaltungs-Tools UG (haftungsbeschränkt)
Heidestr. 5 - 35305 Grünberg, Deutschland
Vertreten durch: Sven Haase
Amtsgericht Gießen, HRB 12573 USt-IdNr.: [DE464026852]
E-Mail: support[at]ivt.net | Web: https://qr.ivt.net
— nachfolgend „Anbieter" —
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich für Verträge, die der Anbieter mit Unternehmern im Sinne des § 14 0BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (gemeinsam „Geschäftskunden" oder „Kunde") über die Nutzung der unter https://qr.ivt.net erreichbaren Plattform „IVT QR Manager" (nachfolgend „Plattform" oder „Leistung") abschließt.
(2) Abgrenzung B2C. Für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten ausschließlich die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass der Vertragspartner ein Verbraucher ist, gelten rückwirkend die Verbraucher-AGB.
(3) Ausschließlichkeit. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden — gleich welcher Art — werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder den Vertrag in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos ausführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(4) Geltung für laufende Geschäftsbeziehung. Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
(5) Begriffe. In diesen AGB bedeuten:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Kunde | Geschäftskunde nach Absatz 1 |
| Plattform / Leistung | Die vom Anbieter unter https://qr,ivt.net bereitgestellte Software-as-a-Service-Lösung zur Erstellung, Verwaltung und Auswertung von QR-Codes nebst zugehöriger Ziel-URLs |
| Nutzer | Eine natürliche Person, der der Kunde über sein Konto Zugang zur Plattform gewährt (z. B. Mitarbeiter, Beauftragte) |
| QR-Code-Inhalt | Die vom Kunden festgelegte Ziel-URL bzw. der Inhalt, auf den ein vom Kunden erstellter QR-Code verweist |
| Tarif | Eine vom Anbieter angebotene Leistungsstufe mit definiertem Funktionsumfang und Preis (siehe [Preisseite-URL]) |
| Vertragsjahr | Der jeweils 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem Tag der Freischaltung der Leistung | Partner-Link / Tracking-Code | Ein optionaler Vermittlungs-Link eines Vertriebspartners des Anbieters, über den der Kunde auf die Plattform gelangt sein kann (vgl. § 10) |
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebot des Anbieters. Die Darstellung der Tarife und Leistungen auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Bestellung. Der Kunde gibt durch Abschluss des Online-Bestellprozesses oder durch sonstige in Textform erfolgende Bestellung (z. B. per E-Mail, durch Übermittlung einer Bestellnummer/Purchase Order) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.
(3) Annahme. Der Vertrag kommt zustande durch:
a) Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform, oder b) Freischaltung im Kundenkonto,
je nachdem, was zuerst geschieht. Eine bloße Empfangsbestätigung („Wir haben Ihre Bestellung erhalten") stellt keine Annahme dar.
(4) Vertretungsbefugnis. Der Kunde sichert zu, dass die im Bestellprozess oder bei sonstiger Bestellung handelnde natürliche Person zur Vertretung des Kunden in dem für den Vertragsschluss erforderlichen Umfang berechtigt ist.
(5) Speicherung des Vertragstextes.Der Anbieter speichert den Vertragstext (Bestelldaten + zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende AGB) und stellt diesen dem Kunden in Textform sowie über das Kundenkonto zur Verfügung.
(6) Vertragssprache.Vertragsssprache ist Deutsch
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Leistung. Der Anbieter stellt dem Kunden im Rahmen des gewählten Tarifs eine Software-as-a-Service-Lösung zur Verfügung, die folgende Kernfunktionen umfasst:
a) Erstellung von QR-Codes verschiedener Typen (statisch, dynamisch); b) Verwaltung und Bearbeitung der hinterlegten Ziel-URLs („QR-Code-Inhalte"); c) Auswertung der Scan-Statistik; d) Download und Export der erzeugten QR-Codes in verschiedenen Dateiformaten.
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Tarif-/Leistungsbeschreibung auf der Plattform.
(2) Bereitstellungsform (SaaS). Die Leistung wird ausschließlich als zugangsgebundene Online-Dienstleistung („Cloud-Lösung") erbracht. Eine Installation auf Geräten des Kunden ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Ein Anspruch des Kunden auf Übergabe einer Programmkopie besteht nicht.
(3) Mehrnutzer-Accounts. Soweit der gewählte Tarif die Verwaltung mehrerer Nutzer durch den Kunden vorsieht, ist der Kunde berechtigt, weiteren natürlichen Personen — insbesondere eigenen Mitarbeitern — Zugang im Rahmen des tariflich definierten Nutzungsumfangs zu gewähren. Der Kunde bleibt für das Verhalten dieser Nutzer wie für eigenes Verhalten verantwortlich.
(4) Voraussetzungen beim Kunden. Voraussetzung für die Nutzung sind ein internetfähiges Endgerät, ein aktueller sicherheitstechnisch gewarteter Webbrowser sowie eine stabile Internetverbindung. Diese Voraussetzungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
(5) Weiterentwicklung. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln und Funktionen zu ergänzen, zu verändern oder zu entfernen, sofern hierdurch der wesentliche Funktionsumfang des gewählten Tarifs nicht erheblich beeinträchtigt wird. Wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen wird der Anbieter dem Kunden mit angemessener Frist in Textform ankündigen.
(6) Keine Beratungsleistung. Die Leistung umfasst keine rechtliche, steuerliche oder inhaltliche Beratung in Bezug auf die vom Kunden erstellten QR-Code-Inhalte. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hinter einem QR-Code abrufbaren Inhalte trägt ausschließlich der Kunde (§ 4).
§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
(1) Wahrhaftigkeit der Angaben. Der Kunde sichert zu, im Bestellprozess sowie bei der späteren Pflege seines Kundenkontos wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu seinem Unternehmen, zu seinen Kontaktdaten und zu seinen umsatzsteuerlichen Verhältnissen zu machen. Änderungen sind unverzüglich im Kundenkonto zu pflegen.
(2) Zugangsdaten und Nutzer-Accounts. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto und zu allen ihm zugeordneten Nutzer-Accounts geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er Anhaltspunkte für einen Missbrauch eines Zugangs hat.
(3) Verantwortung für QR-Code-Inhalte. Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte, auf die er mit den von ihm erstellten QR-Codes verweist (Ziel-URLs, Texte, Bilder, Mediendateien etc.). Insbesondere stellt er sicher, dass die jeweiligen Inhalte:
a) rechtmäßig sind und keine geltenden Gesetze, behördlichen Anordnungen oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechte) verletzen;
b) keine Schadsoftware (Malware, Viren, Trojaner, Phishing) enthalten oder darauf verlinken;
c) keine sittenwidrigen, jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, diskriminierenden, pornographischen oder sonst rechtswidrigen Inhalte umfassen;
d) keine geschäftsschädigenden, irreführenden oder täuschenden Aussagen über den Anbieter oder Dritte enthalten; e) bei werblicher Nutzung die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten (insbesondere UWG, TMG, MStV) einhalten;
f) personenbezogene Daten Dritter nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO) zugänglich machen.
(4) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter — einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung — frei, die diese aufgrund von Inhalten geltend machen, die der Kunde über die Plattform veröffentlicht oder zugänglich macht. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(5) Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für QR-Code-Inhalte. Soweit der Kunde im Rahmen seiner QR-Code-Inhalte personenbezogene Daten Dritter zugänglich macht oder verarbeitet, ist der Kunde insoweit alleiniger Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er hat insbesondere die einschlägigen Informations-, Einwilligungs- und Dokumentationspflichten selbst zu erfüllen.
(6) Bestimmungswidrige Nutzung. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, nicht:
a) automatisierte Massen-Erstellungen von QR-Codes außerhalb der vom Tarif vorgesehenen Grenzen vorzunehmen; b) Sicherheitsmechanismen oder Zugangsbeschränkungen der Plattform zu umgehen; c) die Plattform durch Reverse Engineering, automatisiertes Scraping oder Lastangriffe (z. B. DoS) zu beeinträchtigen; d) sich Zugang zu fremden Kundenkonten zu verschaffen; e) die Plattform Dritten außerhalb seiner Organisation entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, ohne dass der gewählte Tarif dies ausdrücklich vorsieht (z. B. Reseller-Tarif).
(7) Meldepflicht bei Kenntnis von Rechtsverstößen. Erlangt der Kunde Kenntnis davon, dass über sein Kundenkonto rechtswidrige Inhalte zugänglich gemacht werden (z. B. nach Übernahme einer dynamischen URL durch Dritte), so ist er verpflichtet, den betroffenen QR-Code unverzüglich zu deaktivieren und den Anbieter zu informieren.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Preise. Die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisübersicht der Plattform. Sämtliche Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(2) Abrechnungszeitraum. Die Tarife werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend dargestellt, im Jahresvoraus abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag der Freischaltung der Leistung.
(3) Zahlungsmethoden. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind insbesondere [SEPA-Lastschrift / Kreditkarte / weitere]. Die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden sind maßgeblich.
(4) Fälligkeit und Verzug. Bei Zahlung im Voraus (Vorkasse, SEPA, Kreditkarte) ist der Preis mit Vertragsschluss fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine pauschale Mahngebühr von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
(5) Zahlungssperre bei Verzug. Der Anbieter ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden die Leistung nach vorheriger Mahnung in Textform mit angemessener Fristsetzung vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Daten des Kunden werden hierdurch nicht gelöscht. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Sperrung bestehen.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Hauptforderung stehen.
(7) Preisänderungen. Preisänderungen für Folgevertragszeiträume wird der Anbieter dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Beginn des neuen Vertragszeitraums in Textform mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Ende des laufenden Vertragszeitraums in Textform zu kündigen, sofern er der Preisanpassung nicht zustimmen möchte.
(8) Elektronische Rechnung. Der Kunde willigt darin ein, dass Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (z. B. PDF per E-Mail oder Bereitstellung im Kundenkonto) übermittelt werden. Eine darüberhinausgehende Rechnungsstellung in Papierform schuldet der Anbieter nicht.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit. Der Vertrag wird auf eine Erstlaufzeit von 12 Monaten geschlossen, sofern im Bestellprozess nicht ausdrücklich eine andere Laufzeit vereinbart wurde.
(2) Automatische Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit und jedes weiteren Vertragsjahrs jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht zuvor mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums in Textform gekündigt wird.
(3) Form der Kündigung. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Zulässig sind insbesondere:
a) Kündigung im Kundenkonto über die dafür vorgesehene Funktion; b) E-Mail an kuendigung[at]ivt.net oder die im Impressum hinterlegte Adresse; c) Brief an die Geschäftsadresse des Anbieters.
(4) Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, bei:
a) Zahlungsverzug des Kunden mit einem nicht unerheblichen Betrag von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung; b) erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen § 4 dieser AGB; c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung mangels Masse; d) erkennbarer Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
(5) Folgen der Vertragsbeendigung. Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Plattform. Der Anbieter wird dem Kunden vor endgültiger Löschung seiner Daten eine angemessene Frist von 30 Tagen einräumen, innerhalb derer der Kunde seine Daten (insbesondere QR-Codes, Ziel-URLs, Statistiken, Konfigurationen) selbstständig exportieren kann. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Keine Erstattung bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden. Endet der Vertrag aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, vor Ablauf des laufenden Vertragsjahrs (insbesondere durch außerordentliche Kündigung des Anbieters wegen Vertragsverletzungen des Kunden), so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte.
§ 7 Verfügbarkeit und Service-Level
(1) Verfügbarkeit. Der Anbieter ist bestrebt, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Soweit im gewählten Tarif keine ausdrückliche Verfügbarkeitsquote vereinbart ist, schuldet der Anbieter eine branchenübliche Verfügbarkeit im Jahresmittel, mindestens aber 97 % im Kalenderjahr.
(2) Nicht angerechnet auf diese Verfügbarkeit werden insbesondere:
a) geplante Wartungs- und Aktualisierungsfenster, die vorab angekündigt werden; b) Ausfälle durch höhere Gewalt, Streiks, Cyberangriffe oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände; c) Ausfälle aufgrund von Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. Internet-Anbindung, Endgerät); d) Ausfälle aufgrund von Störungen vorgelagerter Dienstleister (z. B. großflächige Cloud-/Internet-Störungen Dritter), sofern der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.
(3) Geplante Wartungsfenster. Geplante Wartungsarbeiten, die zu einer Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen können, wird der Anbieter — soweit angemessen — mindestens 48 Stunden vorab im Kundenkonto oder per E-Mail ankündigen und nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten legen.
(4) Störungsmeldung. Der Kunde meldet Störungen unter support[AT]ivt.net. Der Anbieter bemüht sich um zeitnahe Bearbeitung; eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit schuldet er nur, soweit dies ausdrücklich tarifvertraglich (z. B. im Rahmen eines erweiterten Support-Pakets) vereinbart wurde.
(5) Funktionsumfang. Der vereinbarte Funktionsumfang ergibt sich abschließend aus der Tarifbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Außerhalb des vereinbarten Funktionsumfangs liegende Wünsche begründen keine Leistungsansprüche.
§ 8 Mängelhaftung
(1) Geschuldete Beschaffenheit. Der Anbieter erbringt die Leistung in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Funktionalität, die sich aus der Tarifbeschreibung und gegebenenfalls weiteren ausdrücklich vereinbarten Leistungsbestandteilen ergibt. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit ist nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(2) Mängelrechte. Bei Mängeln der Leistung gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Modifikationen:
a) Vorrang der Nacherfüllung: Der Anbieter hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Dem Anbieter sind hierfür mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zuzugestehen, bevor weitergehende Rechte geltend gemacht werden können, sofern nicht die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar ist oder vom Anbieter endgültig verweigert wird.
b) Mängelrüge: Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach ihrer Feststellung in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.
c) Reproduzierbarkeit: Der Anbieter ist nur verpflichtet, reproduzierbare Mängel zu beheben.
(3) Verjährung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der Leistung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen (insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegenen Mängeln, Produkthaftungsgesetz und Garantieübernahme).
(4) Keine Mängel ohne Vertragswidrigkeit. Keine Mängel sind:
a) unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, soweit sie die Nutzbarkeit der Leistung nicht erheblich beeinträchtigen; b) Beeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe des Kunden oder Dritter ohne Einverständnis des Anbieters oder durch Hard-/Software-Komponenten im Verantwortungsbereich des Kunden verursacht werden; c) Funktionseinschränkungen aufgrund höherer Gewalt oder Störungen vorgelagerter Dienste, sofern der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.
(5) Wirkungen einer Aktualisierung. Stellt der Anbieter im Rahmen einer Aktualisierung Funktionen bereit, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gilt diese Aktualisierung nicht automatisch als geschuldete Beschaffenheit künftiger Leistungen.
§ 9 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; b) für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder Beschaffenheitszusicherung; e) im Rahmen einer Haftung nach § 13b UStG (Vorsteuerausschluss).
(2) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit / Kardinalpflichten. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht" — eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Vergütung.
(3) Sonstige Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Mangelfolgeschäden.
(4) Datenverlust. Der Anbieter haftet für Schäden aus dem Verlust von Daten nur insoweit, als sie auch bei ordnungsgemäßer und angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wären. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungen seiner Daten (insbesondere Export der QR-Codes und Statistiken) vorzunehmen.
(5) Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Keine Haftung für QR-Code-Inhalte. Der Anbieter haftet nicht für die Inhalte, auf die der Kunde mit seinen QR-Codes verweist (Ziel-URLs und die hinter ihnen abrufbaren Inhalte), und auch nicht für die Folgen einer Weiterleitung durch einen vom Kunden erstellten QR-Code. Die Verantwortung hierfür trägt nach § 4 Abs. 3 ausschließlich der Kunde.
(7) Mitverschulden. Soweit den Kunden ein Mitverschulden an einem Schaden trifft, ist dies bei der Schadensbemessung zu berücksichtigen (§ 254 BGB).
(8) Haftungsausschluss für Drittinhalte. Der Anbieter überprüft nicht die Inhalte, auf die der Kunde durch QR-Codes verweist, und ist hierzu auch nicht verpflichtet (§§ 7 ff. TMG, Art. 6 ff. DSA). Eine Haftung des Anbieters für rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht erst, wenn der Anbieter konkrete Kenntnis von einer offensichtlichen Rechtsverletzung erlangt und nicht unverzüglich tätig wird.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Vertrauliche Informationen. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zur Kenntnis gelangenden, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke dieses Vertrags zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere:
a) wirtschaftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei; b) Konditionen dieses Vertrags, soweit sie über die Standardpreise der Plattform hinausgehen (z. B. individuelle Rabatte, Sondervereinbarungen); c) technische Details der Plattform, ihrer Architektur und Sicherheitsmechanismen; d) personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden.
(2) Ausnahmen. Die Geheimhaltungspflicht entfällt für Informationen, die nachweislich:
a) zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt geworden sind; b) der empfangenden Partei vor Kenntnisnahme bereits rechtmäßig bekannt waren; c) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung herausgegeben werden müssen.
(3) Dauer. Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsbeendigung fort.
(4) Mitarbeiter und Beauftragte. Jede Partei stellt sicher, dass auch ihre Mitarbeiter, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, in mindestens demselben Umfang zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden bzw. seiner Nutzer im Rahmen der Vertragsdurchführung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://qr.ivt.net/legal/datenschutz-b2b. Diese ist nicht Bestandteil dieser AGB.
(2) Verantwortlichkeiten. Hinsichtlich der vom Kunden bzw. seinen Nutzern
bereitgestellten Stamm- und Vertragsdaten ist der Anbieter
datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Hinsichtlich der vom Kunden in seinen QR-Code-Inhalten verarbeiteten Daten Dritter ist der Kunde alleiniger Verantwortlicher.
(3) Auftragsverarbeitung auf Anfrage. Soweit der Kunde im Rahmen seines Geschäftsbetriebs personenbezogene Daten Dritter über die Plattform verarbeitet (z. B. wenn Endnutzer beim Scannen eines QR-Codes personalisierte Inhalte erhalten oder identifizierende Daten in die Ziel-URL eingebettet sind) und insoweit ein Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, stellt der Anbieter dem Kunden auf entsprechende Anfrage einen Standard-AVV in Textform zur Verfügung. Der AVV wird gesondert geschlossen und tritt im Konfliktfall vorrangig vor abweichenden Regelungen dieser AGB.
(4) Subunternehmer. Der Anbieter setzt zur Erbringung der Leistung Auftragsverarbeiter ein (insbesondere Hosting-Dienstleister, Zahlungsdienstleister). Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Auftragsverarbeiter ist Bestandteil der Datenschutzerklärung und ggf. des AVV.
(5) Datensicherheit. Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten. Eine detaillierte Beschreibung dieser Maßnahmen (TOMs) kann auf Anfrage in Textform übermittelt werden.
§ 12 Rechte des Anbieters bei Verstößen und Sperrung
(1) Hinweis durch Dritte. Erhält der Anbieter konkrete Hinweise darauf, dass über die Plattform Inhalte zugänglich gemacht werden, die gegen § 4 verstoßen, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Inhalte unverzüglich zu überprüfen.
(2) Vorläufige Sperrung. Bei Verdacht auf erhebliche Verstöße gegen § 4 ist der Anbieter berechtigt, den oder die betroffenen QR-Codes (insbesondere die Weiterleitung auf die zugrunde liegende Ziel-URL) vorübergehend zu sperren, bis der Sachverhalt geklärt ist. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich in Textform über die Sperrung.
(3) Endgültige Sperrung und Kündigung. Bestätigt sich der Verstoß oder bleibt eine vom Anbieter gesetzte angemessene Frist zur Stellungnahme oder Beseitigung des Verstoßes ergebnislos, ist der Anbieter berechtigt:
a) den oder die betroffenen QR-Codes dauerhaft zu deaktivieren oder zu löschen, b) das Kundenkonto bei wiederholten oder erheblichen Verstößen außerordentlich zu kündigen (§ 314 BGB), c) Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Notmaßnahmen. Bei Inhalten, die offensichtlich gegen Strafgesetze verstoßen oder die Sicherheit Dritter konkret gefährden (z. B. Phishing, Malware-Verbreitung, Hassrede), ist der Anbieter berechtigt, ohne vorherige Anhörung des Kunden sofortige Sperrmaßnahmen zu ergreifen. Der Kunde wird unverzüglich nachträglich informiert.
(5) Keine Pflicht zur aktiven Inhaltskontrolle. Der Anbieter ist nach den allgemeinen Grundsätzen (§§ 7 ff. TMG bzw. Art. 6 ff. DSA) nicht verpflichtet, die vom Kunden hinterlegten Ziel-URLs oder die dahinter abrufbaren Inhalte aktiv und systematisch zu überwachen. Eine Prüfung erfolgt ausschließlich anlassbezogen.
(6) Keine Erstattung. Im Falle einer Sperrung oder außerordentlichen Kündigung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.
(4) Vertragssprache. Maßgebliche Sprache des Vertrags und dieser AGB ist die deutsche Sprache. Übersetzungen dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit; bei Widersprüchen zwischen Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor.
(5) Form von Erklärungen. Soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich Schriftform verlangt, genügt für Erklärungen, Mitteilungen und Änderungsvereinbarungen die Textform (§ 126b BGB). Erklärungen über das Kundenkonto oder per E-Mail an die jeweils im Kundenkonto bzw. im Impressum hinterlegte Adresse erfüllen das Textformerfordernis.
(6) Änderungen dieser AGB. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zukünftig zu ändern, sofern dies aus triftigem Grund erforderlich ist (insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer Anpassung der Leistungen). Der Anbieter wird dem Kunden die geänderten AGB mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und ihn dabei darauf hinweisen, dass die geänderten AGB Vertragsbestandteil werden, sofern der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Anbieter gesondert hinweisen.
Eine Änderung wesentlicher Leistungs- oder Preisbestandteile durch einseitige Erklärung des Anbieters ist auf diesem Weg nicht möglich; insoweit gilt § 5 Abs. 7 (Preisänderungen) gesondert.
(7) Übertragung. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte zu übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, eines Asset Deals oder einer Verschmelzung auf ein verbundenes oder erwerbendes Unternehmen zu übertragen.
(8) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.